Bezüglich Tests unter Realbedingungen, die gemäß Artikel 60 zu registrieren sind, werden folgende Informationen bereitgestellt und danach auf dem aktuellen Stand gehalten:
1.eine unionsweit einmalige Identifizierungsnummer des Tests unter Realbedingungen;
2.der Name und die Kontaktdaten des Anbieters oder zukünftigen Anbieters und der Betreiber, die an dem Test unter Realbedingungen teilgenommen haben;
3.eine kurze Beschreibung des KI‑Systems, seine Zweckbestimmung und sonstige zu seiner Identifizierung erforderliche Informationen;
4.eine Übersicht über die Hauptmerkmale des Plans für den Test unter Realbedingungen;
5.Informationen über die Aussetzung oder den Abbruch des Tests unter Realbedingungen.