Straftaten gemäß Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe h Ziffer iii:
- Terrorismus,
- Menschenhandel,
- sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornografie,
- illegaler Handel mit Drogen oder psychotropen Stoffen,
- illegaler Handel mit Waffen, Munition oder Sprengstoffen,
- Mord, schwere Körperverletzung,
- illegaler Handel mit menschlichen Organen oder menschlichem Gewebe,
- illegaler Handel mit nuklearen oder radioaktiven Substanzen,
- Entführung, Freiheitsberaubung oder Geiselnahme,
- Verbrechen, die in die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs fallen,
- Flugzeug- oder Schiffsentführung,
- Vergewaltigung,
- Umweltkriminalität,
- organisierter oder bewaffneter Raub,
- Sabotage,
- Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, die an einer oder mehreren der oben genannten Straftaten beteiligt ist.