1Mit der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates wurden harmonisierte Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI) mit dem Ziel festgelegt, das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern, die Einführung einer auf den Menschen ausgerichteten und vertrauenswürdigen KI zu fördern und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte zu gewährleisten und Innovationen zu unterstützen. 2Die Verordnung (EU) 2024/1689 ist am 1. August 2024 in Kraft getreten. 3Ihre Bestimmungen werden schrittweise anwendbar; ab dem 2. August 2027 finden alle Vorschriften Anwendung.
* Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes.