Erwägungsgrund 8 (Omnibus) Anpassung der KI-Kompetenz*

1Nach Artikel 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 sind derzeit alle Anbieter und Betreiber von KI‑Systemen verpflichtet, die KI‑Kompetenz ihres Personals sicherzustellen. 2Der Erwerb von KI‑Kompetenz, angefangen bei der allgemeinen und beruflichen Bildung bis hin zum lebenslangen Lernen, ist unerlässlich, um Anbieter, Betreiber und andere betroffene Personen mit den notwendigen Fähigkeiten auszustatten, damit sie fundierte Entscheidungen über den Einsatz von KI‑Systemen treffen können. 3Die von den Interessenträgern geteilten Erfahrungen zeigen jedoch, dass eine Lösung, bei der strenge Verpflichtungen auferlegt werden, um ein ausreichendes Maß an KI‑Kompetenz sicherzustellen, in Bezug auf die Förderung der KI‑Kompetenz nicht für alle Arten von Anbietern und Betreibern geeignet wäre. 4Darüber hinaus deuten Daten darauf hin, dass die Auferlegung solcher Verpflichtungen — insbesondere für kleinere Unternehmen — einen zusätzlichen Befolgungsaufwand verursacht, während KI‑Kompetenz unabhängig von gesetzlichen Verpflichtungen und möglichen Sanktionen eine strategische Priorität sein sollte. 5Angesichts dessen sollte Artikel 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 dahin gehend geändert werden, dass die Anbieter und Betreiber verpflichtet sind, Maßnahmen zu ergreifen, um die KI‑Kompetenz ihres Personals und anderer Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI‑Systemen befasst sind, zu fördern. 6Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten die Bemühungen der Anbieter und Betreiber von KI‑Systemen unterstützen und erleichtern, unter anderem durch das Anbieten von Schulungen, das Bereitstellen von Informationsressourcen und die Ermöglichung des Austauschs bewährter Verfahren sowie andere Initiativen. 7Bei der Erfüllung dieser Verpflichtung könnten die Kommission und die Mitgliedstaaten die europäischen Kompetenzrahmen berücksichtigen, etwa den Referenzrahmen für digitale Kompetenzen der Bürgerinnen und Bürger (DigComp) und den KI‑Kompetenzrahmen für die Primar- und Sekundarschulbildung. 8Das Europäische Gremium für künstliche Intelligenz (im Folgenden „KI‑Gremium“) sollte die Kommission und die Mitgliedstaaten durch die Annahme von Empfehlungen unterstützen, in denen gemeinsame Ziele festgelegt werden, die zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen zu erreichen sind, und einen regelmäßigen Austausch zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten zu diesem Thema sicherstellen, während die Allianz für KI‑Anwendungen Gespräche mit der breiteren Öffentlichkeit ermöglichen sollte.

* Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes.