Erwägungsgrund 29 (Omnibus) Angemessene Ressourcen für das Büro für Künstliche Intelligenz*

Angesichts der wichtigen Rolle, die dem Büro für Künstliche Intelligenz hinsichtlich der wirksamen und koordinierten Governance der Verordnung (EU) 2024/1689 zukommt und durch die vorliegende Verordnung weiter gestärkt wird, sollte die Kommission dem Büro für Künstliche Intelligenz unbeschadet des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens und des Haushaltsverfahrens angemessene personelle, finanzielle und technische Ressourcen bereitstellen, damit es seine Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Verordnung (EU) 2024/1689 wirksam und innerhalb einer angemessen Zeit wahrnehmen kann, wobei dies auch die Zuweisung einer ausreichenden Zahl ständiger Mitarbeiter mit fundierten Kompetenzen und technischem Fachwissen einschließt.

* Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes.