Erwägungsgrund 6 (Omnibus) Berücksichtigung von KMU und kleinen Midcap Unternehmen*

1Bei den meisten Unternehmen in der Union handelt es sich um kleine und mittlere Unternehmen, wobei die Mehrheit dieser Unternehmen Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen sind. 2Unternehmen, die nicht mehr unter die Definition von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) fallen — nämlich die „kleinen Midcap-Unternehmen“ —, spielen eine entscheidende Rolle in der Wirtschaft der Union. 3Im Vergleich zu KMU weisen kleine Midcap-Unternehmen in der Regel ein schnelleres Wachstumstempo sowie ein höheres Innovationsniveau und einen höheren Digitalisierungsgrad auf. 4Dennoch stehen sie hinsichtlich des Verwaltungsaufwands vor ähnlichen Herausforderungen wie KMU, was die Notwendigkeit einer verhältnismäßigen Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 sowie gezielter Unterstützungsmaßnahmen nach sich zieht. 5Um Unternehmen den reibungslosen Übergang von KMU zu kleinen Midcap-Unternehmen zu ermöglichen, ist es wichtig, die Auswirkungen, die die genannte Verordnung auf die Tätigkeit dieser Unternehmen haben kann, sobald sie zu Midcap-Unternehmen werden und den für Großunternehmen geltenden Vorschriften unterliegen, kohärent zu berücksichtigen. 6Die Verordnung (EU) 2024/1689 sieht mehrere Maßnahmen für kleinere Akteure vor, die erforderlichenfalls auf kleine Midcap-Unternehmen ausgeweitet werden sollten, wobei die in der Verordnung (EU) 2024/1689 übergeordneten Ziele und das dort vorgesehene Schutzniveau zu wahren sind. 7Um die Behandlung der KMU und kleinen Midcap-Unternehmen in der Verordnung (EU) 2024/1689 zu präzisieren, müssen Definitionen für KMU und kleine Midcap-Unternehmen eingeführt werden, die den Definitionen im Anhang der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission bzw. im Anhang der Empfehlung (EU) 2025/1099 der Kommission entsprechen sollten.

* Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes.