1Zur Förderung von Innovationen sollte auch der Anwendungsbereich der Tests unter Realbedingungen außerhalb von KI‑Reallaboren nach Artikel 60 der Verordnung (EU) 2024/1689 ausgeweitet werden, die derzeit für die in Anhang III der genannten Verordnung aufgeführten Hochrisiko-KI‑Systeme gelten; zudem sollte es Anbietern und zukünftigen Anbietern von Hochrisiko-KI‑Systemen, die unter die in Anhang I der genannten Verordnung aufgeführten Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union fallen, ermöglicht werden, solche Systeme auch unter Realbedingungen zu testen, wobei ausreichende Schutzmaßnahmen zu treffen sind. 2Das übrige Unionsrecht oder nationale Recht für das Testen von Hochrisiko-KI‑Systemen unter Realbedingungen im Zusammenhang mit Produkten, die unter diese Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union fallen, bleibt davon unberührt.
* Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes.