Um KI‑Systemen, die nach Artikel 75 der Verordnung (EU) 2024/1689 der Beaufsichtigung des Büros für Künstliche Intelligenz und einer Konformitätsbewertung durch Dritte unterliegen, den Zugang zum Unionsmarkt zu ermöglichen, sollte die Kommission dafür verantwortlich sein, dem Inverkehrbringen vorgeschaltete Konformitätsbewertungen für diese Systeme durchzuführen.
* Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes.