1Die Artikel 57, 58 und 60 der Verordnung (EU) 2024/1689 sollten geändert werden, um die Zusammenarbeit von KI‑Reallaboren auf Unionsebene weiter zu stärken, Klarheit und Kohärenz bei der Governance von KI‑Reallaboren zu fördern und Hochrisiko-KI‑Systeme, die unter die in Anhang I der genannten Verordnung aufgeführten Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union fallen, in Tests unter Realbedingungen außerhalb von KI‑Reallaboren einzubeziehen. 2Insbesondere um die Verfahren der in den KI‑Reallaboren beaufsichtigten Projekte, die auch Tests unter Realbedingungen umfassen, gegebenenfalls zu vereinfachen, sollte der Plan für einen Test unter Realbedingungen in den von den Anbietern oder zukünftigen Anbietern und der zuständigen Behörden vereinbarten Plan für das Reallabor integriert werden.
* Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes.