Erwägungsgrund 3 (Omnibus) Gezielte Änderungen für eine einheitliche Anwendung*

Es sind gezielte Änderungen der Verordnung (EU) 2024/1689 erforderlich, um bestimmte Herausforderungen bei der Durchführung im Hinblick auf die wirksame, einfache und einheitliche Anwendung der einschlägigen Vorschriften zu bewältigen.

* Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes.