Erwägungsgrund 137 Transparenz ersetzt keine Rechtmäßigkeit*

Die Einhaltung der Transparenzpflichten für die von dieser Verordnung erfassten KI‑Systeme sollte nicht als Hinweis darauf ausgelegt werden, dass die Verwendung des KI‑Systems oder seiner Ausgabe nach dieser Verordnung oder anderen Rechtsvorschriften der Union und der Mitgliedstaaten rechtmäßig ist, und sollte andere Transparenzpflichten für Betreiber von KI‑Systemen, die im Unionsrecht oder im nationalen Recht festgelegt sind, unberührt lassen.

* Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes.