Erwägungsgrund 71 Dokumentation der Entwicklung*

1Umfassende Informationen darüber, wie Hochrisiko-KI‑Systeme entwickelt wurden und wie sie während ihrer gesamten Lebensdauer funktionieren, sind unerlässlich, um die Nachvollziehbarkeit dieser Systeme, die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen dieser Verordnung sowie die Beobachtung ihres Betriebs und ihre Beobachtung nach dem Inverkehrbringen zu ermöglichen. 2Dies erfordert die Führung von Aufzeichnungen und die Verfügbarkeit einer technischen Dokumentation, die alle erforderlichen Informationen enthält, um die Einhaltung der einschlägigen Anforderungen durch das KI‑System zu beurteilen und die Beobachtung nach dem Inverkehrbringen zu erleichtern. 3Diese Informationen sollten die allgemeinen Merkmale, Fähigkeiten und Grenzen des Systems, die verwendeten Algorithmen, Daten und Trainings-, Test- und Validierungsverfahren sowie die Dokumentation des einschlägigen Risikomanagementsystems umfassen und in klarer und umfassender Form abgefasst sein. 4Die technische Dokumentation sollte während der gesamten Lebensdauer des KI‑Systems angemessen auf dem neuesten Stand gehalten werden. 5Darüber hinaus sollten die Hochrisiko-KI‑Systeme technisch die automatische Aufzeichnung von Ereignissen mittels Protokollierung während der Lebensdauer des Systems ermöglichen.

* Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes.