Erwägungsgrund 175 Durchführungsbefugnisse der Kommission*

1Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. 2Diese Befugnisse sollten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.

* Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes.