Erwägungsgrund 180 Erlass der Verordnung*

Der Europäische Datenschutzbeauftragte und der Europäische Datenschutzausschuss wurden gemäß Artikel 42 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EU) 2018/1725 angehört und haben am 18. Juni 2021 ihre gemeinsame Stellungnahme abgegeben — HABEN FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

* Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes.