Erwägungsgrund 51 Hochrisiko-KI-Systeme und Produktrisiko*

Die Einstufung eines KI‑Systems als hochriskant gemäß dieser Verordnung sollte nicht zwangsläufig bedeuten, dass von dem Produkt, dessen Sicherheitsbauteil das KI‑System ist, oder von dem KI‑System als eigenständigem Produkt nach den Kriterien der einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union für das betreffende Produkt ein hohes Risiko ausgeht. Dies gilt insbesondere für die Verordnungen (EU) 2017/745 und (EU) 2017/746, wo für Produkte mit mittlerem und hohem Risiko eine Konformitätsbewertung durch Dritte vorgesehen ist.

* Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes.