Erwägungsgrund 178 Freiwillige Einhaltung*

Die Anbieter von Hochrisiko-KI‑Systemen werden ermutigt, auf freiwilliger Basis bereits während der Übergangsphase mit der Einhaltung der einschlägigen Pflichten aus dieser Verordnung zu beginnen.

* Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes.