- Die Kommission sorgt dafür, dass in Bezug auf Hochrisiko-KI‑Systeme eine zweckmäßige Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den an den Konformitätsbewertungsverfahren im Rahmen dieser Verordnung beteiligten notifizierten Stellen in Form einer sektoralen Gruppe notifizierter Stellen eingerichtet und ordnungsgemäß weitergeführt wird.
- Jede notifizierende Behörde sorgt dafür, dass sich die von ihr notifizierten Stellen direkt oder über benannte Vertreter an der Arbeit der in Absatz 1 genannten Gruppe beteiligen.
- Die Kommission sorgt für den Austausch von Wissen und bewährten Verfahren zwischen den notifizierenden Behörden.
Passende Erwägungsgründe
(125) Eingeschränkte Konformitätsbewertung durch Dritte (126) Verfahren für Anbieter von Konformitätsbewertungen (129) CE-Kennzeichnung für Hochrisiko-KI-Systeme
KI-VO
Inhaltsverzeichnis