Kapitel 9 Beobachtung nach dem Inverkehrbringen, Informationsaustausch und Marktüberwachung

Abschnitt 1Beobachtung nach dem Inverkehrbringen
Art. 72 KI-VOBeobachtung nach dem Inverkehrbringen durch die Anbieter und Plan für die Beobachtung nach dem Inverkehrbringen für Hochrisiko-KI-Systeme
Abschnitt 2Austausch von Informationen über schwerwiegende Vorfälle
Art. 73 KI-VOMeldung schwerwiegender Vorfälle
Abschnitt 3Durchsetzung
Art. 74 KI-VOMarktüberwachung und Kontrolle von KI-Systemen auf dem Unionsmarkt
Art. 75 KI-VOAmtshilfe, Marktüberwachung und Kontrolle von KI-Systemen mit allgemeinem Verwendungszweck
Art. 76 KI-VOBeaufsichtigung von Tests unter Realbedingungen durch Marktüberwachungsbehörden
Art. 77 KI-VOBefugnisse der für den Schutz der Grundrechte zuständigen Behörden
Art. 78 KI-VOVertraulichkeit
Art. 79 KI-VOVerfahren auf nationaler Ebene für den Umgang mit KI-Systemen, die ein Risiko bergen
Art. 80 KI-VOVerfahren für den Umgang mit KI-Systemen, die vom Anbieter gemäß Anhang III als nicht hochriskant eingestuft werden
Art. 81 KI-VOSchutzklauselverfahren der Union
Art. 82 KI-VOKonforme KI-Systeme, die ein Risiko bergen
Art. 83 KI-VOFormale Nichtkonformität
Art. 84 KI-VOUnionsstrukturen zur Unterstützung der Prüfung von KI
Abschnitt 4Rechtsbehelfe
Art. 85 KI-VORecht auf Beschwerde bei einer Marktüberwachungsbehörde
Art. 86 KI-VORecht auf Erläuterung der Entscheidungsfindung im Einzelfall
Art. 87 KI-VOMeldung von Verstößen und Schutz von Hinweisgebern
Abschnitt 5Aufsicht, Ermittlung, Durchsetzung und Überwachung in Bezug auf Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck
Art. 88 KI-VODurchsetzung der Pflichten der Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck
Art. 89 KI-VOÜberwachungsmaßnahmen
Art. 90 KI-VOWarnungen des wissenschaftlichen Gremiums vor systemischen Risiken
Art. 91 KI-VOBefugnis zur Anforderung von Dokumentation und Informationen
Art. 92 KI-VOBefugnis zur Durchführung von Bewertungen
Art. 93 KI-VOBefugnis zur Aufforderung zu Maßnahmen
Art. 94 KI-VOVerfahrensrechte der Wirtschaftsakteure des KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck