- 1Der Anbieter stellt für jedes Hochrisiko-KI‑System eine schriftliche maschinenlesbare, physische oder elektronisch unterzeichnete EU-Konformitätserklärung aus und hält sie für einen Zeitraum von 10 Jahren ab dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme des Hochrisiko-KI‑Systems für die zuständigen nationalen Behörden bereit. 2Aus der EU-Konformitätserklärung geht hervor, für welches Hochrisiko-KI‑System sie ausgestellt wurde. 3Eine Kopie der EU-Konformitätserklärung wird den zuständigen nationalen Behörden auf Anfrage übermittelt.
- 1Die EU-Konformitätserklärung muss feststellen, dass das betreffende Hochrisiko-KI‑System die in Abschnitt 2 festgelegten Anforderungen erfüllt. 2Die EU-Konformitätserklärung enthält die in Anhang V festgelegten Informationen und wird in eine Sprache übersetzt, die für die zuständigen nationalen Behörden der Mitgliedstaaten, in denen das Hochrisiko-KI‑System in Verkehr gebracht oder bereitgestellt wird, leicht verständlich ist.
- 1Unterliegen Hochrisiko-KI‑Systeme anderen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union, die ebenfalls eine EU-Konformitätserklärung vorschreiben, so wird eine einzige EU-Konformitätserklärung ausgestellt, die sich auf alle für das Hochrisiko-KI‑System geltenden Rechtsvorschriften der Union bezieht. 2Die Erklärung enthält alle erforderlichen Informationen zur Feststellung der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union, auf die sich die Erklärung bezieht.
- 1Mit der Ausstellung der EU-Konformitätserklärung übernimmt der Anbieter die Verantwortung für die Erfüllung der in Abschnitt 2 festgelegten Anforderungen. 2Der Anbieter hält die EU-Konformitätserklärung gegebenenfalls auf dem neuesten Stand.
- Der Kommission ist befugt, gemäß Artikel 97 delegierte Rechtsakte zur Aktualisierung des in Anhang V festgelegten Inhalts der EU-Konformitätserklärung zu erlassen, um den genannten Anhang durch die Einführung von Elementen zu ändern, die angesichts des technischen Fortschritts erforderlich werden.
Passende Erwägungsgründe
(131) Registrierungspflichten für Anbieter und Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen in EU-Datenbank
KI-VO
Inhaltsverzeichnis